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Deutsch

telc Prüfungsregularien (gültig ab 25.01.2024)

English

Rules and Regulations for telc Examinations (Valid from January 25, 2024)


AGB und Prüfungsregularien

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Firmenkunden

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Schöne Sprache – Das Institut sind Vertragsbestandteil und Grundlage der zwischen dem Kunden und Schöne Sprache – Das Institut geschlossenen Rahmen- bzw. einzelvertraglichen Vereinbarung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Unterricht/Leistungserbringung

Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst nach vorheriger Vereinbarung 45 oder 60 Minuten. Der Unterricht wird in der Regel in den Räumen des Kunden durchgeführt.

Nach Absprache kann der Unterricht auch in den Seminarräumen von Schöne Sprache – Das Institut durchgeführt werden. Findet der Unterricht in den Seminarräumen statt, so haftet Schöne Sprache – Das Institut nicht für eingebrachte Gegenstände.

Terminzusagen seitens Schöne Sprache – Das Institut stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Trainer. Schöne Sprache – Das Institut behält sich das Recht vor, bei Ausfall eines Trainers jederzeit einen Ersatztrainer einzusetzen.

Schöne Sprache – Das Institut haftet nicht für das Nicht-Erreichen eines bestimmten Lern- und Trainingserfolges. Die empfohlenen Trainingsstunden zum Erreichen eines Trainingsziels beruhen auf bisherigen Erfahrungen und können im Einzelfall abweichen. Der Trainingserfolg ist maßgeblich von der Mitwirkung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bestimmt.

Anmeldung

Jede Maßnahme wird schriftlich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen geschlossen. Die Maßnahme gilt erst dann als verbindlich, wenn sie von Schöne Sprache – Das Institut bestätigt und vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichnet wurde.

Preise

Es gelten grundsätzlich die zwischen dem Kunden und Schöne Sprache – Das Institut vereinbarten Preise in Euro, gemäß letztem Angebot und unterzeichneter Auftragsbestätigung. Schöne Sprache – Das Institut behält sich das Recht vor, Fremdleistungen Dritter, die durch Schöne Sprache – Das Institut ohne Aufschlag weiterbelastet werden, auch innerhalb der Vertragslaufzeit bei Preiserhöhungen entsprechend anzupassen. Dazu gehören Unterrichtsmaterial, Versandkosten, Prüfungsgebühren/Telc und Fahrtkosten. Für Unterrichtseinheiten, die auf Samstag, Sonntag oder gesetzliche Feiertage gelegt werden, sind grundsätzlich Zuschläge fällig. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, belaufen sich diese auf 10% für Samstag und 20% auf Sonn- und Feiertage, berechnet auf den regulären Preis pro Unterrichtseinheit.

Rechnungsstellung

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung für das Gesamtangebot zu Beginn der Maßnahme. Die Rechnung ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sämtliche mit der Zahlung der Rechnung anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Für Rechnungen an Privatpersonen ist der Rechnungsbetrag vollständig vor Leistungsbeginn fällig. In diesem Fall wird die Leistung auch erst nach dem vollständigen Geldeingang erbracht.

Buchung eines Gesamtangebots

Bei Buchung eines Gesamtangebots ist die Gesamtgebühr zu Beginn des Trainings fällig. Die Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 12 Monaten zu buchen, ansonsten verfällt das Gesamtangebot. Schöne Sprache – Das Institut behält sich in diesem Fall das Recht vor, zusätzlich entstehende Leistungen wie Unterrichtsmaterial oder Fahrtkosten nachzuberechnen.

Absagen

Für Geschäftskunden: Im Falle einer Verhinderung des Kursteilnehmers/der Kursgruppe ist der Unterricht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich innerhalb der Geschäftszeiten von Schöne Sprache – Das Institut abzusagen, ansonsten werden die für diesen Termin gebuchten Unterrichtseinheiten in Rechnung gestellt. Vereinbarte Stunden für den Montag können bis zum vorangehenden Freitag, 12:00 Uhr, storniert werden. Für Absagen eines Termins nach einem gesetzlichen Feiertag gilt analog die Absagefrist 12:00 Uhr am vorhergehenden Werktag. Besondere Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und Kursteilnehmern sind nur in Absprache und nach Genehmigung durch Schöne Sprache – Das Institut zulässig. Die Kontaktdaten des Schöne Sprache – Das Institut Ansprechpartners werden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Für Privatkunden: Bei Absagen durch Privatkunden verfällt der Leistungsanspruch.

Stornierungen

Bei Schöne Sprache – Das Institut Unterricht gilt die auf der Anmeldung bzw. im Angebot eingetragene Anzahl von Unterrichtseinheiten als fest vereinbart. Eine Stornierung des Kurses ist bis zu einem Monat vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Wird der Kurs bis zu 10 Tagen vor Kursbeginn storniert, so fallen 20% der vereinbarten Kursgebühr an. Wird der Kurs später storniert, so fallen 50% der vereinbarten Kursgebühr an. Eine Erstattung von Unterrichtsgebühren bei vorzeitigem Abbruch oder Nichterscheinen zum Beginn des Sprachkurses ist ausgeschlossen.

Lehrmaterial und Lernplattformen

Lehrmaterialien und Lernplattformen werden im Schöne Sprache – Das Institut Angebot separat ausgewiesen und extra berechnet.

telc Prüfungen am Standort Frankfurt

Stornierung eines Prüfungstermins:

Die Prüfung kann bis spätestens 17 Tage vor dem gebuchten Prüfungstermin storniert werden. Dies erfolgt ausschließlich auf einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail an info@telc-rheinmain.de. Für die Stornierung einer Prüfung wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR erhoben. Die notwendigen Angaben bei einer Stornierung sind der gebuchte Prüfungstermin, der Name des Prüflings, die Rechnungsnummer, die vollständige Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber), auf welche die Prüfungsgebühr abzüglich Verwaltungsgebühr überwiesen werden soll.

Änderung eines Prüfungstermins:

Die Änderung eines Prüfungstermins und des Niveaus der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausschließlich in Ausnahmefällen und nach einer gründlichen Überprüfung der Änderungsmöglichkeiten durch unser telc-Team am Standort Frankfurt kann der Prüfungstermin geändert werden. Der Antrag auf die Änderung eines Prüfungstermins wird in Form einer E-Mail an das telc-Team info@telc-rheinmain.de bis spätestens 17 Tage vor dem gebuchten Prüfungstermins gestellt. Für die Änderung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR pro Terminänderung erhoben.

Fernbleiben von Prüflingen am Prüfungstermin:

Beim Fernbleiben am Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet. Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests und einer E-Mail an das telc-Team info@telc-rheinmain.de über das Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann der Prüfungstermin in Absprache mit dem Prüfling auf einen anderen Prüfungstag verlegt werden. Dabei wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR erhoben. Wichtig: Die E-Mail über das Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen muss vor Prüfungsbeginn unser telc-Team erreicht haben. Das ärztliche Attest muss ans telc-Team bis 17:00 Uhr am Prüfungstermin als PDF per E-Mail an info@telc-rheinmain.de übersandt werden.

Vertraulichkeit

Sowohl Schöne Sprache – Das Institut als auch seine Beauftragten und Lehrkräfte verpflichten sich, über alle Vorgänge, die üblicherweise dem Gebot vertraulicher Behandlung unterliegen, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch für Ihre firmeninternen Angelegenheiten, die durch den Unterricht zu ihrer Kenntnis gelangen sollten. Schöne Sprache – Das Institut wird in keinem Fall private Kontaktdaten beauftragter Trainer an den Kunden weitergeben.

Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, Schöne Sprache – Das Institut gegenüber, keine Verträge direkt oder über Dritte mit dem von Schöne Sprache – Das Institut beauftragten Trainer zu schließen. Für Trainer, die die Zusammenarbeit mit Schöne Sprache – Das Institut beendet haben, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Schöne Sprache – Das Institut verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine, dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.

Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Schöne Sprache – Das Institut und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 01/2025

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/