Prüfungsanmeldung


Aktuelle Prüfungspreise

Start Deutsch 1 / telc Deutsch
Gesamtprüfung (schriftlich & mündlich): 190 €
Start Deutsch 2 / telc Deutsch A2
Kosten: 190 € (schriftlich und mündlich)
Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1
Komplettpreis (schriftlich & mündlich): 200 €

B1 Teilprüfung (nur schriftlich): 170 €
B1 Teilprüfung (nur mündlich): 170 €
telc Deutsch B2
Gesamtprüfung (schriftlich & mündlich): 200 €

Schriftliche Einzelprüfung: 180 €
Mündliche Einzelprüfung: 180 €
B1/B2 Teilprüfung (nur schriftlich): 195 €
B1/B2 Teilprüfung (nur mündlich): 195 €
B1/B2 Pflege (schriftlich): 195 €
B1/B2 Pflege (mündlich): 195 €
telc Deutsch C1
Gesamtprüfung (schriftlich & mündlich): 230 €

C1 Teilprüfung schriftlich: 210 €
C1 Teilprüfung mündlich: 210 €
telc Deutsch C1 Hochschule

C1 Hochschule Teilprüfung (Gesamtprüfung): 210 €

Anmeldefrist: Die Anmeldung für die telc Prüfung muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Nachmeldungen sind bis zu 7 Tage vor der Prüfung möglich. Es wird in diesem Fall eine Nachmeldegebühr von 25 € erhoben.

Anmeldeformular

Bei weiteren Fragen oder für zusätzliche Informationen zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu senden. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen weiter.


telc

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Zur Prüfung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. Bitte schicken Sie uns eine Kopie, einen Scan oder ein Bild davon.

Maximale Anzahl von Dateien: 5 Dateien
Max. Dateigröße:
20 MB

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Kontaktdaten / Anschrift

Prüfungsangaben

Diese Prüfung kann NICHT als Teilprüfung abgelegt werden.

HINWEIS: Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und kann nach erfolgter Zahlung nicht mehr storniert werden. Damit wir Sie zur Prüfung anmelden können, reichen Sie Ihre Anmeldung bitte spätestens 21 Kalendertage vor dem Prüfungstermin ein. Eine Absage der Prüfung ist nur schriftlich und bis zum Anmeldeschluss (30 Tage vor dem Prüfungstermin) möglich. Nach Zahlung der Prüfungsgebühr ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung der Prüfungsgebühren auch bei Vorlage einer Krankmeldung nicht möglich ist.